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   BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06, 5 StR 339/05   

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https://dejure.org/2007,5298
BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06, 5 StR 339/05 (https://dejure.org/2007,5298)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2007 - 5 StR 499/06, 5 StR 339/05 (https://dejure.org/2007,5298)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2007 - 5 StR 499/06, 5 StR 339/05 (https://dejure.org/2007,5298)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zurückverweisung der Sache wegen fehlender Anordnung der Sicherungsverwahrung; Verhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung mit dem Urteilsspruch; Therapiebereitschaft eines Angeklagten als Einwand gegen eine fortdauernde Gefährlichkeit

  • Judicialis

    StGB § 66; ; StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 66 Abs. 3 Satz 2; ; StGB § 66a Abs. 1; ; StGB § 177

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1 § 66 a Abs. 1
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 401
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.12.1971 - 2 StR 522/71

    Reichweite der Aufhebung eines Revisionsgerichtes - Neue und alte Feststellungen

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
    Dabei ist unbeachtet geblieben, dass vom Revisionsgericht nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04); denn sonst behandelt sie der Tatrichter entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben.
  • BGH, 16.02.2000 - 3 StR 24/00

    Urteilsbegründung; Teilrechtskraft eines Urteils

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
    Dabei ist unbeachtet geblieben, dass vom Revisionsgericht nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04); denn sonst behandelt sie der Tatrichter entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben.
  • BGH, 19.07.2005 - 4 StR 184/05

    Erörterungsmängel bei der Ablehnung einer Sicherungsverwahrung (Zeitpunkt und

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
    Jedoch bleiben denkbare, aber nur erhoffte positive Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug der Überprüfung nach § 67c Abs. 1 StGB vor Ende des Vollzugs der Strafe vorbehalten (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 337; Tröndle/Fischer aaO).
  • BGH, 26.05.2004 - 4 StR 149/04

    Bindungswirkung (Umfang; Teilrechtskraft); unzulässige Bezugnahme auf die

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
    Dabei ist unbeachtet geblieben, dass vom Revisionsgericht nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04); denn sonst behandelt sie der Tatrichter entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben.
  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
    Zwar ist der rechtliche Ausgangspunkt zutreffend, dass hinsichtlich der materiellen Voraussetzung der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB, auf welche in § 66 Abs. 2 und Abs. 3 StGB verwiesen wird, auf den Zeitpunkt der Aburteilung abzustellen ist (st. Rspr., vgl. BGHSt 24, 160, 164; Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl. § 66 Rdn. 25).
  • BGH, 05.10.1988 - 3 StR 406/88

    Fraglicher Verzicht auf die Maßregeln der Sicherungsvewahrung in besonderen

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
    Auch darf der Tatrichter dabei die voraussichtlichen Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs berücksichtigen, soweit dieser eine Haltungsänderung erwarten lässt (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Gefährlichkeit 1).
  • BGH, 10.05.1995 - 2 StR 160/95

    Aufhebung des Strafausspruchs - Aufhebung der Feststellungen - Verminderte

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
    Dabei ist unbeachtet geblieben, dass vom Revisionsgericht nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04); denn sonst behandelt sie der Tatrichter entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben.
  • BGH, 14.05.1993 - 3 StR 176/93

    Vom Revisionsgericht aufgehobene Feststellungen als Grundlage für ein neues

    Auszug aus BGH, 13.03.2007 - 5 StR 499/06
    Dabei ist unbeachtet geblieben, dass vom Revisionsgericht nach § 353 Abs. 2 StPO aufgehobene Feststellungen dem neuen Urteil nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BGHSt 24, 274, 275; BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 15, 16, 18; BGH, Beschluss vom 26. Mai 2004 - 4 StR 149/04); denn sonst behandelt sie der Tatrichter entgegen dem ihn bindenden Urteilsspruch des Revisionsgerichts als nicht aufgehoben.
  • LG Münster, 09.03.2021 - 121 KLs 1/20

    Urteil im Missbrauchskomplex Münster: Neun Jahre Haft

    Eine Erwartung des Tatrichters, dass der Angeklagte während der Haftzeit eine Therapie erfolgreich durchstehen werde, genügt zwar grundsätzlich nicht, um eine ungünstige Prognose auszuschließen - auch wenn es sich nicht nur um eine theoretische, sondern konkrete Erwartung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2007 - 5 StR 499/06 -, juris).
  • BGH, 22.04.2009 - 2 StR 43/09

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

    Zutreffend hat sie für die von ihr bejahte Gefährlichkeit des Angeklagten auf den Zeitpunkt der Hauptverhandlung abgestellt (std. Rspr.; vgl. u. a. BGH NStZ-RR 2004, 202; 2005, 337; NStZ 2007, 401).

    Zwar sind diese Umstände bei der Ermessensausübung zu berücksichtigen (std. Rspr., vgl. BGH NStZ 1985, 261; 2004, 438; 2007, 401; StV 2008, 139, 140 Rdn. 8).

  • BGH, 03.02.2011 - 3 StR 466/10

    Sicherungsverwahrung (Ermessensentscheidung des Tatrichters; maßgeblicher

    Nur denkbare positive Veränderungen und Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug reichen nicht aus (BGH, Urteil vom 5. Februar 1985 - 1 StR 833/84, NStZ 1985, 261; BGH, Urteil vom 13. März 2007 - 5 StR 499/06, NStZ 2007, 401).
  • BGH, 05.09.2008 - 2 StR 265/08

    Vorbehalt der Sicherungsverwahrung (maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Maßgeblich für die Beurteilung der Gefährlichkeit ist nicht der Zeitpunkt der späteren Entlassung des Angeklagten aus dem Strafvollzug, sondern der Zeitpunkt der Aburteilung (vgl. BGH NStZ 2006, 278, 279; 2007, 401; s. auch NStZ-RR 2004, 202, 203; Fischer StGB 55. Aufl. § 66 Rdn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 382/10

    Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose; hohes Alter des Angeklagten;

    Beanstandungsfrei hat die Strafkammer dabei für die von ihr bejahte Gefährlichkeit des Angeklagten auf den Zeitpunkt der Hauptverhandlung abgestellt (BGH, Beschluss vom 13. März 2007 - 5 StR 499/06, NStZ 2007, 401; Rissing-van Saan/Peglau in LK, 12. Aufl., § 66 Rn. 207 mwN).
  • BGH, 05.09.2008 - 2 StR 237/08

    Rücktritt vom Versuch (fehlgeschlagener Versuch; Aufgeben: Erreichung eines

    d) Soweit erneut eine Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung in Betracht kommt, wird das Landgericht zu beachten haben, dass für die Beurteilung der Gefährlichkeit des Angeklagten der Zeitpunkt der Aburteilung maßgeblich ist (vgl. BGH NStZ 2006, 278, 279; 2007, 401; s. auch NStZ-RR 2004, 202, 203; Fischer aaO § 66 Rdn. 36 m.w.N.).
  • BGH, 17.02.2011 - 3 StR 394/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Nachverfahren); vorbehaltene

    Eine bloße Hoffnung auf eine Verringerung der Gefährlichkeit während des Strafvollzugs steht ihrer aktuellen Feststellung nicht entgegen; denkbare, nur erhoffte Haltungsänderungen durch eine therapeutische Behandlung bleiben daher regelmäßig der Prüfung gemäß § 67c Abs. 1 Satz 1 StGB vorbehalten (BGH, Beschluss vom 5. September 2008 - 2 StR 265/08, NStZ 2009, 27 f.; BGH, Urteil vom 13. März 2007 - 5 StR 499/06, NStZ 2007, 401; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 66 Rn. 36).
  • BGH, 01.02.2011 - 3 StR 439/10

    Sicherungsverwahrung (Verhältnismäßigkeit; elektronische Fußfessel; Weisungen in

    Die Berücksichtigung einer solchen, zum Zeitpunkt der Urteilsfällung nicht zu erwartenden Veränderung im Strafvollzug ist der Prüfung nach § 67c Abs. 1 StGB vorbehalten (vgl. BGH, Urteile vom 13. März 2007 - 5 StR 499/06, NStZ 2007, 401 und vom 4. November 2009 - 2 StR 347/09, NJW 2010, 1545).
  • LG Mainz, 02.02.2010 - 3112 Js 18410/09

    Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit

    Eine bloße Erwartung, dass der Angeklagte während der Haftzeit eine Therapie erfolgreich durchstehen werde, genügt hingegen nicht, um eine ungünstige Prognose auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 2007, 5 StR 499/06 ).
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